Pflegegrade im Überblick
Voraussetzungen, Leistungen und Unterschiede


Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind die Grundlage des deutschen Pflegesystems. Seit der Reform 2017 ersetzen sie die alten Pflegestufen und berücksichtigen endlich auch Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen wie Demenz. Entscheidend ist dabei also nicht mehr allein die körperliche Einschränkung, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigungen.
Es gibt fünf Pflegegrade (1–5), die von einer leichten Beeinträchtigung bis hin zu einer sehr schweren Einschränkung reichen.
Voraussetzungen für einen Pflegegrad
Ein Pflegegrad kann beantragt werden, wenn die Selbstständigkeit oder Fähigkeiten dauerhaft – also mindestens 6 Monate – beeinträchtigt sind.
Der Weg zum Pflegegrad umfasst drei zentrale Schritte:
Antragstellung: Der formlose Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt) gestellt. Ein Anruf genügt, doch ein schriftlicher Antrag ist sicherer, da das Antragsdatum für den Leistungsbeginn entscheidend ist.
Die Begutachtung: Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) oder von Medicproof (für Privatversicherte) vereinbart einen Termin im häuslichen Umfeld. Dabei werden sechs Module bewertet :
Mobilität (10 % Gewichtung)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (zusammen 15 % Gewichtung)
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung (40 % Gewichtung)
Selbstständiger Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 % Gewichtung)
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 % Gewichtung).
Der Bescheid: Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Gutachtens und teilt Ihnen den bewilligten Pflegegrad schriftlich mit. Die Leistungen stehen Ihnen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung zu
Aus der Bewertung ergibt sich eine Punktzahl, die den Pflegegrad festlegt:
Wer im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist, kann in Deutschland einen Pflegegrad beantragen. Die Einstufung entscheidet darüber, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können – zum Beispiel finanzielle Unterstützung, Pflegegeld oder Entlastungsangebote. Doch welche Pflegegrade gibt es, wie unterscheiden sie sich und welche Voraussetzungen gelten?
Unterschiede auf einen Blick
Pflegegrad 1 dient vor allem der Entlastung im Alltag, es gibt kein Pflegegeld.
Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) oder Pflegesachleistungen (bei ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst).
Mit steigendem Pflegegrad erhöhen sich die Leistungen.
Zusätzlich können alle Pflegebedürftigen 125 € Entlastungsbetrag im Monat nutzen, z. B. für Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe.
Leistungsübersicht: Was Ihnen zusteht
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Beträge (Stand 2025):
Weitere wichtige Leistungen:
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42 € monatlich für Verbandsmaterial, Einmalhandschuhe etc. .
Vollstationäre Pflege: Finanzielle Unterstützung bei Unterbringung in einem Pflegeheim .
Kombinationsleistung: Sie können Pflegegeld und Sachleistungen flexibel kombinieren, wenn Sie z.B. teilweise von Angehörigen und teilweise von einem Pflegedienst versorgt werden .
Besonderheiten bei Demenz und psychischen Erkrankungen
Eine der größten Neuerungen der Pflegegrade ist die gleichberechtigte Berücksichtigung von kognitiven und psychischen Einschränkungen. Im alten System der Pflegestufen hatten vor allem Menschen mit Demenz oft das Nachsehen, da der reine Zeitaufwand für die Körperpflege nicht ihren Betreuungsbedarf abbildete.
Heute fließen die Module 2 (kognitive Fähigkeiten) und 3 (psychische Problemlagen) mit zusammen 15 % in die Gesamtbewertung ein. Dies ermöglicht eine angemessenere Einstufung für Menschen mit Demenz, die oft in höhere Pflegegrade (3, 4 oder 5) eingestuft werden .
Tipps für den Antrag und den Umgang mit Ablehnungen
Gut vorbereiten: Führen Sie mindestens zwei Wochen vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch. Dokumentieren Sie detailliert, welche Hilfeleistungen im Alltag nötig sind (z.B. beim Anziehen, Essen, Medikamente nehmen, Orientierung) .
Unterstützung holen: Ziehen Sie professionelle Hilfe hinzu, z.B. von einem Pflegestützpunkt, einem sozialen Dienst oder einem Pflegeberater. Diese können beim Antrag und der Vorbereitung unterstützen .
Nicht scheuen: Seien Sie während der Begutachtung offen und zeigen Sie alle Einschränkungen auf. "Schönreden" ist der häufigste Grund für eine zu niedrige Einstufung.
Widerspruch einlegen: Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einlegen. Holen Sie sich dafür am besten rechtlichen Rat oder Unterstützung von Verbraucherzentralen .
Häufige Fragen (FAQ)
🤔 Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?
Pflegestufen bewerteten nur den zeitlichen Aufwand für die körperbezogene Pflege. Pflegegrade bewerten den Grad der Selbstständigkeit in allen Lebensbereichen und berücksichtigen somit auch geistige und psychische Einschränkungen. Alte Pflegestufen wurden 2017 automatisch in meist höhere Pflegegrade umgewandelt (z.B. Pflegestufe 1 → Pflegegrad 2) .
🤔 Kann man mit Pflegegrad 1 auch Pflegegeld erhalten?
Nein. Anspruch auf Pflegegeld besteht erst ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 können Sie jedoch bereits den Entlastungsbetrag (131 €), Zuschüsse für Wohnraumanpassung und Pflegehilfsmittel beantragen .
🤔 Wer führt die Begutachtung durch?
Für gesetzlich Versicherte ist der Medizinische Dienst (MDK) zuständig. Bei privat Pflegeversicherten übernimmt die Medicproof GmbH die Begutachtung .
🤔 Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € steht allen Pflegegraden zu und kann für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden, z.B. für eine Haushaltshilfe, einen Besuchsdienst oder die Tagespflege. Er kann auch angespart werden .
Zusammenfassung
Die fünf Pflegegrade bilden das moderne System zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen in Deutschland. Sie bewerten die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen und entscheiden über die Höhe der finanziellen und Sachleistungen. Vom Antrag über die Begutachtung bis zur Nutzung der Leistungen ist es ein komplexer Prozess, für den man sich gut wappnen sollte.
💡 Das Wichtigste zum Schluss: Scheuen Sie sich nicht, Hilfe anzunehmen. Von der ersten Beratung beim Pflegestützpunkt über die Antragstellung bis hin zum Widerspruch müssen Sie diesen Weg nicht alleine gehen. Die richtige Einstufung ist die Grundlage für eine bestmögliche Versorgung und Entlastung für Sie und Ihre Angehörigen.
Haben Sie Fragen zu einem bestimmten Pflegegrad oder benötigen Hilfe beim Antrag? Unsere Experten beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.
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